Amtsinhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Amts · in · ha · be · rin

Das Wort Amts­in­ha­be­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­in­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­in­ha­be­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsinhaberin ist die weibliche Form des Begriffs Amtsinhaber, der sich auf eine Person bezieht, die ein bestimmtes Amt oder eine Position innehat. Diese Personen sind in der Regel für die Ausübung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb einer Institution oder Organisation zuständig. Der Begriff wird häufig in politischen, juristischen oder administrativen Kontexten verwendet, um die Inhaberin eines offiziellen Amtes, wie beispielsweise einer Bürgermeisterin oder einer Ministerin, zu kennzeichnen. Der Ausdruck betont die weibliche Geschlechtsform, die in vielen Bereichen zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Beispielsatz: Die Amtsinhaberin setzte sich für die Rechte der Bürger ein.

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