Amtsniederlegung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · nie · der · le · gung

Das Wort Amts­nie­der­le­gung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­nie­der­le­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­nie­der­le­gung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Amtsniederlegung bezeichnet den freiwilligen Rücktritt einer Person von einem öffentlichen Amt, beispielsweise eines Politikers oder Vorstandsmitglieds. Durch die Niederlegung des Amtes endet die Amtsausübung und die Verantwortung für die Aufgaben und Pflichten des Amtes gehen an eine andere Person über. Dabei handelt es sich um die Grundform des Wortes und es bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Beispielsatz: Die plötzliche Amtsniederlegung des Bürgermeisters überraschte alle Bewohner der Stadt.

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