Arbeitgeberin


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · ge · be · rin

Das Wort Ar­beit­ge­be­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­ge­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­ge­be­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Arbeitgeberin" bezeichnet eine weibliche Person oder Institution, die Arbeitnehmer beschäftigt. Es handelt sich um die feminisierte Form des Begriffs "Arbeitgeber", der neutral für Personen verwendet wird, die Arbeitsverträge anbieten und somit Verantwortung für die Beschäftigten tragen. Die Endung "-in" signalisiert, dass es sich um eine Frau handelt. Arbeitgeberinnen sind in verschiedenen Branchen tätig und können sowohl in kleinen Unternehmen als auch in großen Konzernen zu finden sein. Sie spielen eine zentrale Rolle im Arbeitsmarkt und tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Beispielsatz: Die Arbeitgeberin bietet ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten an.

Vorheriger Eintrag: arbeitgeberfreundlich
Nächster Eintrag: Arbeitgeberinnen

 

Zufällige Wörter: Bergwandern bewunderungswürdige fühlbaren Nebenwirkungen neuralgischen