Arbeitgeberinnen


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · ge · be · rin · nen

Das Wort Ar­beit­ge­be­rin­nen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­ge­be­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­ge­be­rin­nen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

**Arbeitgeberinnen** ist die Pluralform des substantivierten Begriffs "Arbeitgeberin", der die weibliche Form von "Arbeitgeber" darstellt. Arbeitgeberinnen sind Personen oder Institutionen, die Arbeitsverträge mit Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern abschließen und diese anstellen. In einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Kontext beziehen sie sich oft auf Unternehmen oder Organisationen, die aktiv Personal rekrutieren und beschäftigten. Der Begriff hebt die weibliche Perspektive und Rolle in der Beschäftigung und Arbeitswelt hervor, insbesondere in Diskussionen über Gleichstellung und Diversität am Arbeitsplatz.

Beispielsatz: Die Arbeitgeberinnen setzen sich für ein faires Arbeitsumfeld und die Förderung ihrer Mitarbeitenden ein.

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