Ausleihungsgeschäft


Eine Worttrennung gefunden

Aus · lei · hungs · ge · schäft

Das Wort Aus­lei­hungs­ge­schäft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­lei­hungs­ge­schäft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­lei­hungs­ge­schäft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Ausleihungsgeschäft" setzt sich aus den drei Wörtern "Ausleihung", "Geschäft" und "-s" zusammen. "Ausleihung" bezieht sich auf das Verb "ausleihen", welches die Handlung des temporären Überlassens von etwas beschreibt. "Geschäft" bezeichnet eine geschäftliche Transaktion oder Aktivität. Das "-s" am Ende des Wortes signalisiert den Genitiv, wodurch eine Beziehung oder Zugehörigkeit zu einem anderen Substantiv hergestellt wird. Zusammen genommen beschreibt das Wort "Ausleihungsgeschäft" daher eine geschäftliche Vereinbarung, bei der etwas vorübergehend ausgeliehen wird.

Beispielsatz: Das Ausleihungsgeschäft zwischen der Bibliothek und den Nutzern ermöglicht den Zugang zu einer Vielzahl von Medien.

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