Ausweisungsbeschlüsse


Eine Worttrennung gefunden

Aus · wei · sungs · be · schlüs · se

Das Wort Aus­wei­sungs­be­schlüs­se besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­wei­sungs­be­schlüs­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­wei­sungs­be­schlüs­se" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Ausweisungsbeschlüsse“ setzt sich aus „Ausweisungs“ und „Beschlüsse“ zusammen. „Ausweisung“ bezeichnet den Vorgang, jemanden aus einem bestimmten Gebiet auszuschließen oder zu vertreiben, oft im rechtlichen Kontext. „Beschluss“ bezieht sich auf eine offizielle Entscheidung oder Feststellung, die durch eine autorisierte Instanz getroffen wird. In der Pluralform „Ausweisungsbeschlüsse“ beziehen sich die Begriffe auf mehrere solcher Entscheidungen, die möglicherweise von Behörden oder Gerichten erlassen wurden, um das Land oder einen bestimmten Bereich von unerwünschten Personen zu befreien.

Beispielsatz: Die Stadtverwaltung hat mehrere Ausweisungsbeschlüsse gefasst, um die Ordnung in den Wohngebieten zu gewährleisten.

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