Bürgerbeauftragten


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · be · auf · trag · ten

Das Wort Bür­ger­be­auf­trag­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­be­auf­trag­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­be­auf­trag­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Bürgerbeauftragten" setzt sich aus den Komponenten "Bürger" und "Beauftragter" zusammen. Es handelt sich um den Dativ Plural des Begriffs "Bürgerbeauftragter". Ein Bürgerbeauftragter ist eine Person, die im Auftrag einer Institution oder Behörde handelt, um die Interessen der Bürger zu vertreten und deren Anliegen zu bearbeiten. Diese Institutionen können beispielsweise öffentliche Verwaltungen oder politische Organisationen sein. Bürgerbeauftragte spielen eine wichtige Rolle in der Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden, indem sie als Bindeglied auftreten und den Dialog fördern.

Beispielsatz: Der Bürgerbeauftragte setzt sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde ein.

Vorheriger Eintrag: Bürgerbeauftragte
Nächster Eintrag: Bürgerbeauftragter

 

Zufällige Wörter: Abpacker einbettetet kaltgebliebener sonnenklar Verfahrenseinstellung