Bürgerbeauftragter


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · be · auf · trag · ter

Das Wort Bür­ger­be­auf­trag­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­be­auf­trag­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­be­auf­trag­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Bürgerbeauftragter ist eine Person, die im Auftrag einer Institution, oftmals der Regierung oder einer öffentlichen Verwaltung, dafür zuständig ist, die Anliegen und Beschwerden der Bürger zu vertreten und zu bearbeiten. Er fungiert als Vermittler zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung, um sicherzustellen, dass die Rechte und Bedürfnisse der Bürger gehört und berücksichtigt werden. Die Tätigkeit umfasst oft Informationen, Beratung und die Förderung einer transparenten Kommunikation zwischen den Bürgern und den staatlichen Stellen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Bürger" und "Beauftragter" zusammen, wobei "Beauftragter" die Funktion des Vertreters beschreibt.

Beispielsatz: Der Bürgerbeauftragter setzt sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ein und fördert den Dialog zwischen Bevölkerung und Verwaltung.

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