baurechtlich


Eine Worttrennung gefunden

bau · recht · lich

Das Wort bau­recht­lich besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort bau­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bau­recht­lich" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „baurechtlich“ ist ein Adjektiv und leitet sich von dem Substantiv „Baurecht“ ab. Es beschreibt alles, was mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Bauwesen zu tun hat. Dazu gehören Regelungen wie das Baugesetzbuch, Bebauungspläne, Genehmigungsverfahren und alles, was die Errichtung, Nutzung und Veränderung von Gebäuden und Bauvorhaben betrifft. Baurechtliche Aspekte sind entscheidend für die Planung, den Bau und die Nutzung von Immobilien und stellen sicher, dass Bauprojekte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Beispielsatz: Das Gebäude muss baurechtlich genehmigt werden, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

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