besitzanzeigende


Eine Worttrennung gefunden

be · sitz · an · zei · gen · de

Das Wort be­sitz­an­zei­gen­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­sitz­an­zei­gen­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­sitz­an­zei­gen­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "besitzanzeigende" ist die Partizipform des Verbs "besitzanzueigen", das im Deutschen bedeutet, Besitz oder Eigentum zu kennzeichnen oder anzuzeigen. In dieser Form handelt es sich um ein Adjektiv, das beschreibt, dass etwas, wie beispielsweise ein Pronomen oder ein Artikel, den Besitz oder die Zugehörigkeit zu einer Person oder Sache ausdrückt. Typische Beispiele sind die besitzanzeigenden Fürwörter wie "mein", "dein" oder "ihr", die im Deutschen verwendet werden, um anzugeben, wem etwas gehört.

Beispielsatz: Der besitzanzeigende Ausdruck in dem Satz macht deutlich, wem das Buch gehört.

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