Eigenmächtigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · mäch · tig · keit

Das Wort Ei­gen­mäch­tig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­mäch­tig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­mäch­tig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigenmächtigkeit bezeichnet das Handeln oder Entscheiden einer Person, ohne die Zustimmung oder das Einverständnis anderer einzuholen. Es impliziert oft eine gewisse Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit, kann jedoch auch negativ konnotiert sein, wenn es als Übergriffigkeit oder Missachtung geltender Regeln und Vereinbarungen angesehen wird. In rechtlichen Kontexten beschreibt Eigenmächtigkeit oft das eigenständige Handeln gegenüber dem Willen anderer, beispielsweise im Rahmen von Verträgen oder Verpflichtungen. Die Wortform ist ein Substantiv, abgeleitet von dem Adjektiv „eigenmächtig“.

Beispielsatz: Seine Eigenmächtigkeit führte dazu, dass er die vereinbarten Regeln missachtete.

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