einklagbare


Eine Worttrennung gefunden

ein · klag · ba · re

Das Wort ein­klag­ba­re besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ein­klag­ba­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ein­klag­ba­re" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "einklagbare" beschreibt eine Eigenschaft oder einen Zustand von etwas, das vor Gericht eingeklagt werden kann. Es handelt sich dabei um die Partizipform des Verbs "einklagen" im Infinitiv. Einklagbare Rechte oder Ansprüche beziehen sich auf Rechtspositionen, die vor Gericht geltend gemacht und durchsetzbar sind. Der Begriff weist darauf hin, dass für diese Rechte oder Ansprüche ein rechtlicher Schutz und eine mögliche gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeit besteht.

Beispielsatz: Jeder Bürger hat einklagbare Rechte, die im Grundgesetz verankert sind.

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