erbfähige


Eine Worttrennung gefunden

erb ·· hi · ge

Das Wort erb­fä­hi­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort erb­fä­hi­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "erb­fä­hi­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Erbfähige" ist die Adjektivform von "erbfähig" und beschreibt die Fähigkeit eines Individuums, als Erbe in einer rechtlichen Erbschaft berücksichtigt zu werden. Der Begriff bezieht sich oft auf Menschen, die aufgrund ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zum Erblasser Anspruch auf das Erbe haben. In vielen Rechtssystemen wird geprüft, ob jemand erbfähig ist, basierend auf gesetzlichen Bestimmungen und familiären Verhältnissen. Das Adjektiv wird häufig in juristischen Kontexten verwendet, um den Status oder die Rechtsstellung einer Person im Hinblick auf Erbansprüche zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Der Test hat gezeigt, dass nur erbfähige Nachkommen die genetischen Eigenschaften weitervererben können.

Vorheriger Eintrag: erbfähig
Nächster Eintrag: erbfähigem

 

Zufällige Wörter: erweckte gekapselter Preussentum rebelliertet