Friedhofsgebühren


Eine Worttrennung gefunden

Fried · hofs · ge · büh · ren

Das Wort Fried­hofs­ge­büh­ren besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fried­hofs­ge­büh­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fried­hofs­ge­büh­ren" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Friedhofsgebühren“ setzt sich aus den Begriffen „Friedhof“ und „Gebühren“ zusammen. „Friedhof“ ist der Ort, an dem Verstorbene beigesetzt werden, während „Gebühren“ die Kosten oder Gebühren bezeichnet, die für Dienstleistungen oder die Nutzung eines bestimmten Angebots erhoben werden. In diesem Zusammenhang beziehen sich „Friedhofsgebühren“ auf die Kosten, die für die Nutzung des Friedhofs, wie z.B. für Beisetzungen, Grabstätten oder Pflegeleistungen, anfallen. Sie sind oft von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt festgelegt.

Beispielsatz: Die Friedhofsgebühren können je nach Stadt und Art der Beisetzung variieren.

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