Gaststättenbesitzer


Eine Worttrennung gefunden

Gast · stät · ten · be · sit · zer

Das Wort Gast­stät­ten­be­sit­zer besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gast­stät­ten­be­sit­zer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gast­stät­ten­be­sit­zer" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gaststättenbesitzer“ setzt sich aus den Teilen „Gaststätte“ und „Besitzer“ zusammen. Eine Gaststätte ist ein lokaler Betrieb, in dem Speisen und Getränke angeboten werden, häufig auch mit Sitzgelegenheiten für Gäste. Der Besitzer ist die Person, die rechtlich für den Betrieb verantwortlich ist und diesen führt. In dieser Zusammensetzung beschreibt „Gaststättenbesitzer“ also eine Person, die Eigentümer oder Betreiber einer Gaststätte ist. Diese Rolle umfasst Aufgaben wie die Organisation des Betriebs, die Einstellung von Personal sowie die Gewährleistung der Zufriedenheit der Gäste.

Beispielsatz: Der Gaststättenbesitzer freut sich über die zahlreichen Gäste an diesem sonnigen Tag.

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