Gegenpartei


Eine Worttrennung gefunden

Ge · gen · par · tei

Das Wort Ge­gen­par­tei besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­gen­par­tei trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­gen­par­tei" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gegenpartei bezeichnet eine Person oder Organisation, die in einem rechtlichen, geschäftlichen oder vertraglichen Kontext den Interessen einer anderen Partei gegenübersteht. Diese Begriffsbildung setzt sich aus "gegen" und "Partei" zusammen. Die Gegenpartei kann in verschiedenen Situationen auftreten, beispielsweise in Verhandlungen, Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Ihre Rolle ist entscheidend, da sie Einfluss auf den Verlauf und die Ergebnisse von Interaktionen oder Konflikten zwischen den beteiligten Parteien hat. In vielen Fällen werden die Rechte und Pflichten der Gegenpartei durch Verträge oder gesetzliche Regelungen festgelegt.

Beispielsatz: Die Gegenpartei brachte überzeugende Argumente in die Diskussion ein.

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