Gerichtsöffentlichkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · öf · fent · lich · keit

Das Wort Ge­richts­öf­fent­lich­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­öf­fent­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­öf­fent­lich­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gerichtsöffentlichkeit bezeichnet die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen und -entscheidungen. Sie ermöglicht es interessierten Bürgern, den Verlauf und die Ergebnisse von Verfahren nachzuvollziehen. Der Begriff setzt sich aus „Gericht“, einem Ort, an dem Recht gesprochen wird, und „Öffentlichkeit“ zusammen, was auf den Zugang und das Interesse der Allgemeinheit hinweist. Die Gerichtsöffentlichkeit ist ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit und fördert Transparenz und Vertrauen in die Justiz. In bestimmten Fällen kann die Öffentlichkeit jedoch eingeschränkt werden, beispielsweise aus Gründen des Opferschutzes oder der nationalen Sicherheit.

Beispielsatz: Die Gerichtsöffentlichkeit gewährleistet, dass Verfahren transparent und nachvollziehbar für die Öffentlichkeit sind.

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