Gläubigerausschuss


Eine Worttrennung gefunden

Gläu · bi · ger · aus · schuss

Das Wort Gläu­bi­ger­aus­schuss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gläu­bi­ger­aus­schuss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gläu­bi­ger­aus­schuss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Gläubigerausschuss ist ein Gremium, das aus Vertretern von Gläubigern besteht. Er wird in der Regel in insolvenzrechtlichen Verfahren gebildet, um die Interessen der Gläubiger zu vertreten und die Entscheidungsprozesse zu unterstützen. Der Ausschuss hat die Aufgabe, wichtige Maßnahmen und Sanierungspläne zu diskutieren und mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten. Der Begriff setzt sich aus "Gläubiger" (jemand, der eine Forderung gegenüber einer anderen Partei hat) und "Ausschuss" (ein Gremium, das besondere Aufgaben übernimmt) zusammen. Der Gläubigerausschuss spielt eine zentrale Rolle im Rahmen der Insolvenzordnung.

Beispielsatz: Der Gläubigerausschuss hatte die Aufgabe, die Interessen der Gläubiger während des Insolvenzverfahrens zu vertreten.

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