Gläubigerausschuß


Eine Worttrennung gefunden

Gläu · bi · ger · aus · schuß

Das Wort Gläu­bi­ger­aus­schuß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gläu­bi­ger­aus­schuß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gläu­bi­ger­aus­schuß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Gläubigerausschuss ist ein Gremium, das aus Vertretern der Gläubiger eines insolventen Unternehmens besteht. Er wird gebildet, um die Interessen der Gläubiger während des Insolvenzverfahrens zu vertreten und Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten zu treffen, wie etwa die Strategie zur Sanierung oder die Verwertung von Vermögenswerten. Das Wort setzt sich aus den Komponenten „Gläubiger“, der in einer finanziellen Beziehung steht, und „Ausschuss“, einer Gruppe von Personen, die gemeinsam beschließen oder beraten. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Form, die die spezifische Funktion und Struktur des Gremiums beschreibt.

Beispielsatz: Der Gläubigerausschuss berät über die bestmögliche Sanierung des insolventen Unternehmens.

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