Haftgründe


Eine Worttrennung gefunden

Haft · grün · de

Das Wort Haft­grün­de besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­grün­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­grün­de" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Haftgründe sind die rechtlichen Voraussetzungen, die das Anordnen einer Haft rechtfertigen. Es handelt sich um spezifische Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Person vorübergehend in Untersuchungshaft genommen werden kann. Dabei können verschiedene Haftgründe wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr vorliegen. Diese Gründe müssen von den Staatsanwaltschaften oder dem Gericht nachgewiesen werden, um eine Inhaftierung zu rechtfertigen.

Beispielsatz: Die Richter prüften die Haftgründe sorgfältig, bevor sie ihre Entscheidung trafen.

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