Haftprüfung


Eine Worttrennung gefunden

Haft · prü · fung

Das Wort Haft­prü­fung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­prü­fung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­prü­fung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Haftprüfung bezeichnet das Verfahren, in dem die rechtlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft einer Person überprüft werden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird geprüft, ob ausreichende Gründe für die Anordnung der Haft vorliegen, beispielsweise Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Der Begriff setzt sich aus dem Nomen "Haft", das die Freiheitseinschränkung beschreibt, und dem Nomen "Prüfung", das die Evaluierung oder Überprüfung bezeichnet, zusammen. Die Haftprüfung ist ein entscheidender Schritt im Strafverfahren, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren und eine faire rechtliche Behandlung zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Haftprüfung stellte fest, dass keine Fluchtgefahr bestand.

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