handlungsbevollmächtigte


Eine Worttrennung gefunden

hand · lungs · be · voll · mäch · tig · te

Das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tig­te besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tig­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "hand­lungs­be­voll­mäch­tig­te" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "handlungsbevollmächtigte" ist in der weiblichen Form des Substantivs "handlungsbevollmächtigt" gebildet.

Eine handlungsbevollmächtigte Person ist jemand, der/sie die autorisierte Befugnis hat, im Namen einer anderen Person oder einer Organisation rechtliche oder geschäftliche Handlungen vorzunehmen. Sie hat die Vollmacht, Verträge abzuschließen, Geschäfte zu tätigen und andere rechtliche Verpflichtungen einzugehen. Die handlungsbevollmächtigte Person handelt dabei im Auftrag und im Interesse des Vertretenen.

Beispielsatz: Der handlungsbevollmächtigte Mitarbeiter hat die Vollmacht, Entscheidungen im Namen des Unternehmens zu treffen.

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