Hauptamtsleiter


Eine Worttrennung gefunden

Haupt · amts · lei · ter

Das Wort Haupt­amts­lei­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haupt­amts­lei­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haupt­amts­lei­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Hauptamtsleiter" bezeichnet eine Person, die die Leitung eines Hauptamtes in einer öffentlichen Verwaltung oder Institution innehat. In vielen Kommunen und Behörden ist der Hauptamtsleiter für die organisatorischen und administrativen Belange zuständig. Zu seinen Aufgaben zählen die Koordination der Fachabteilungen, die Planung von Projekten und die Umsetzung von politischen Entscheidungen. Der Begriff setzt sich aus "Hauptamts", das auf die zentrale Funktion innerhalb der Verwaltung hinweist, und "Leiter", das die Verantwortlichkeit für die Führung und Organisation beschreibt, zusammen.

Beispielsatz: Der Hauptamtsleiter organisierte die jährliche Mitarbeiterbesprechung.

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