Honorarkonsul


Eine Worttrennung gefunden

Ho · no · rar · kon · sul

Das Wort Ho­no­rar­kon­sul besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ho­no­rar­kon­sul trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ho­no­rar­kon­sul" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Honorarkonsul ist ein ehrenamtlicher Vertreter eines fremden Staates in einem anderen Land. Er handelt im Auftrag des Konsulats und unterstützt Bürger des Heimatlandes bei rechtlichen, administrativen und konsularischen Angelegenheiten. Der Honorarkonsul hat jedoch keine diplomatische Immunität und nimmt seine Funktion meist nebenberuflich wahr. Er erhält in der Regel kein festes Gehalt, sondern wird für seine Dienste vom Heimatland, in Form eines Honorars oder einer Aufwandsentschädigung, entlohnt. Der Honorarkonsul hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu fördern und zu stärken.

Beispielsatz: Der Honorarkonsul repräsentiert die Interessen seines Landes im Ausland.

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