Klageantrag


Eine Worttrennung gefunden

Kla · ge · an · trag

Das Wort Kla­ge­an­trag besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kla­ge­an­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kla­ge­an­trag" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Klageantrag ist ein Begriff aus dem juristischen Bereich und bezeichnet die schriftliche Forderung, die ein Kläger in einem Gerichtsverfahren stellt. Der Klageantrag legt dabei konkret fest, was der Kläger von der Gegenseite verlangt. Er gibt an, welches Recht der Kläger für sich in Anspruch nimmt und in welcher Form er die Leistung der Gegenseite verlangt, beispielsweise durch Zahlung eines bestimmten Geldbetrags oder die Herausgabe eines bestimmten Gegenstands. Der Klageantrag kann dabei in verschiedensten Formen auftreten, je nach Art des Verfahrens und den konkreten Umständen des Falls.

Beispielsatz: Der Anwalt reichte den Klageantrag beim zuständigen Gericht ein.

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