Klonverbot


Eine Worttrennung gefunden

Klon · ver · bot

Das Wort Klon­ver­bot besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Klon­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Klon­ver­bot" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Klonverbot“ setzt sich aus den Bestandteilen „Klon“ und „Verbot“ zusammen. „Klon“ bezeichnet eine identische Nachbildung oder ein Duplikat, insbesondere in der Gentechnologie, wo es um die Erzeugung genetisch identischer Organismen geht. „Verbot“ bezieht sich auf einen Rechtsakt, der bestimmte Handlungen untersagt. In diesem Zusammenhang bezieht sich das Klonverbot auf gesetzliche Regelungen, die das Klonen von Menschen oder Tieren zu Forschungs- oder anderen Zwecken untersagen. Ziel solcher Gesetze ist es, ethische, moralische und soziale Bedenken im Zusammenhang mit der Klontechnologie zu adressieren.

Beispielsatz: Das Klonverbot schützt die menschliche Würde und bewahrt die ethischen Grundsätze unserer Gesellschaft.

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