Konkursverwaltung


Eine Worttrennung gefunden

Kon · kurs · ver · wal · tung

Das Wort Kon­kurs­ver­wal­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­kurs­ver­wal­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­kurs­ver­wal­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Konkursverwaltung bezeichnet die rechtliche und wirtschaftliche Betreuung eines Unternehmens oder einer Person, die sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Sie wird in der Regel von einem Insolvenzverwalter durchgeführt, der mit der Aufgabe betraut ist, die Gläubigerinteressen zu wahren, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und eine mögliche Sanierung oder Auflösung des Unternehmens zu orchestrieren. Die Konkursverwaltung umfasst die Prüfung von Forderungen, die Vermögensverwaltung und die Verteilung der erzielten Mittel an die Gläubiger. Das Wort setzt sich aus „Konkurs“ (Insolvenz) und „Verwaltung“ zusammen.

Beispielsatz: Die Konkursverwaltung sorgt dafür, dass die finanziellen Angelegenheiten eines insolventen Unternehmens ordnungsgemäß abgewickelt werden.

Vorheriger Eintrag: Konkursverwalters
Nächster Eintrag: könne

 

Zufällige Wörter: Controlling gewaltiges gordischen Moderichtungen rekognosziere