Länderparlamente


Eine Worttrennung gefunden

Län · der · par · la · men · te

Das Wort Län­der­par­la­men­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Län­der­par­la­men­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Län­der­par­la­men­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Länderparlamente“ ist der Plural des Substantivs „Länderparlament“. Es bezeichnet die Parlamente der einzelnen Bundesländer in einem föderalen Staat, wie beispielsweise Deutschland. Diese Institutionen sind für die Gesetzgebung und politische Entscheidungen auf Landesebene zuständig. Die Länderparlamente setzen sich aus Abgeordneten zusammen, die durch Wahlen bestimmt werden, und spielen eine entscheidende Rolle in der Politik und Verwaltung ihrer jeweiligen Regionen. Sie diskutiere Themen wie Bildung, Umwelt und Infrastruktur und haben das Recht, eigene Gesetze zu erlassen, die nur für ihr Bundesland gelten.

Beispielsatz: Die Länderparlamente spielen eine entscheidende Rolle in der politischen Entscheidungsfindung der Bundesländer.

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