Landesanwalt


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · an · walt

Das Wort Lan­des­an­walt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­an­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­an­walt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Landesanwalt ist ein juristischer Funktionsträger, der in einem bestimmten Bundesland tätig ist. Er vertritt die Staatsanwaltschaft und hat die Aufgabe, das öffentliche Interesse in Strafsachen zu wahren. Der Landesanwalt ist in der Hierarchie der Staatsanwaltschaften in der Regel höher eingestuft als ein Staatsanwalt, jedoch niedriger als der Generalstaatsanwalt. Die Rolle umfasst die Leitung von Verfahren, die Anleitung von Staatsanwälten sowie die Überwachung der Strafverfolgung in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Begriff setzt sich aus „Land“ und „Anwalt“ zusammen, wobei „Anwalt“ die Person bezeichnet, die rechtliche Vertretung und Beratung bietet.

Beispielsatz: Der Landesanwalt stellte in seiner Rede die Bedeutung der Rechtssicherheit für die Bürger heraus.

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