mitangeklagt


Eine Worttrennung gefunden

mit · an · ge · klagt

Das Wort mit­an­ge­klagt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort mit­an­ge­klagt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "mit­an­ge­klagt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitangeklagt ist die Partizip II-Form des Verbs "anklagen". Das Wort bezieht sich auf eine Person, die gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen in einem Gerichtsverfahren beschuldigt wird. Es bedeutet, dass die betreffende Person nicht die alleinige Angeklagte ist, sondern dass es weitere Personen gibt, gegen die ebenfalls Anklage erhoben wurde. Die Partizip II-Form wird hier verwendet, um das Passiv auszudrücken, da die Person von anderen angeklagt wird.

Beispielsatz: Er wurde als Mitangeklagter in den Prozess einbezogen und musste sich den Vorwürfen stellen.

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