Miteigentümer


Eine Worttrennung gefunden

Mit · ei · gen ·· mer

Das Wort Mit­ei­gen­tü­mer besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­ei­gen­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­ei­gen­tü­mer" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Miteigentümer ist eine Person, die zusammen mit anderen eine gemeinsame Eigentümerschaft an einem bestimmten Gegenstand oder einer Immobilie besitzt. Als Miteigentümer hat man Rechte und Pflichten in Bezug auf den gemeinsamen Besitz. Es gibt verschiedene Formen der Miteigentümerschaft, wie z.B. Bruchteilseigentum oder Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei Bruchteilseigentum besitzt jeder Miteigentümer einen bestimmten Anteil an dem Gegenstand, z.B. 1/3 oder 1/4. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft besitzen mehrere Personen gemeinschaftlich eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Miteigentümer haben u.a. das Recht auf Mitsprache bei Entscheidungen und die Verpflichtung zur Mitwirkung an Instandhaltung und Kosten.

Beispielsatz: Die Miteigentümer des Immobilienprojekts trafen sich, um die nächsten Schritte zu besprechen.

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