Miteigentümern


Eine Worttrennung gefunden

Mit · ei · gen ·· mern

Das Wort Mit­ei­gen­tü­mern besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­ei­gen­tü­mern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­ei­gen­tü­mern" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Miteigentümern" ist die Pluralform des Substantivs "Miteigentümer". Es bezeichnet Personen, die gemeinsam Eigentum an einer bestimmten Sache haben. Im rechtlichen Kontext bezieht es sich häufig auf Immobilien oder andere Vermögenswerte, bei denen mehrere Parteien Anteile besitzen. Diese Form impliziert ein gemeinsames Nutzungsrecht und eine gemeinsame Verantwortung für die Verwaltung des Eigentums. Die Miteigentümer teilen sich sowohl die Vorteile als auch die Pflichten, die mit dem Eigentum verbunden sind.

Beispielsatz: Die Miteigentümern des Grundstücks trafen sich, um gemeinsame Entscheidungen zu treffen.

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