Offenbarungseid


Eine Worttrennung gefunden

Of · fen · ba · rungs · eid

Das Wort Of­fen­ba­rungs­eid besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Of­fen­ba­rungs­eid trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Of­fen­ba­rungs­eid" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Offenbarungseid" setzt sich aus den Begriffen "Offenbarung" und "Eid" zusammen. Es bezeichnet eine feierliche Erklärung, die in rechtlichen Kontexten abgegeben wird, insbesondere im deutschen Insolvenzrecht. Bei diesem Eid erklärt eine Person unter gesetzlicher Strafandrohung die Richtigkeit ihrer finanziellen Verhältnisse und stimmt zu, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind. Der Offenbarungseid dient dazu, die Transparenz in finanziellen Angelegenheiten zu erhöhen und Gläubigern sowie dem Gericht die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Zahlungsfähigkeit der Person beurteilen zu können.

Beispielsatz: Der Schuldner musste beim Gericht einen Offenbarungseid ablegen, um seine finanzielle Situation transparent zu machen.

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