Ohrenzeugen


Eine Worttrennung gefunden

Oh · ren · zeu · gen

Das Wort Oh­ren­zeu­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Oh­ren­zeu­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Oh­ren­zeu­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ohrenzeugen sind Personen, die ein Ereignis direkt erlebt haben und dabei durch ihr Gehör wichtige Informationen wahrnehmen konnten. Der Begriff setzt sich aus "Ohren" (Plural von Ohr) und "Zeugen" (Plural von Zeuge) zusammen. Dabei beschreibt "Zeugen" jene, die entweder eine Aussage zu einem Vorfall machen oder als Beobachter fungieren. Ohrenzeugen spielen oft eine wesentliche Rolle in der Beweisführung, insbesondere in rechtlichen Kontexten, da ihre auditive Wahrnehmung von Geschehnissen als glaubwürdige Quelle gilt. In der berichtenden Funktion heften sie Informationen an und tragen zur Auffassung von Wahrheit und Fakten bei.

Beispielsatz: Die Ohrenzeugen berichteten von den spannenden Ereignissen der Nacht.

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