pensionsberechtigten


Eine Worttrennung gefunden

pen · si · ons · be · rech · tig · ten

Das Wort pen­si­ons­be­rech­tig­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort pen­si­ons­be­rech­tig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pen­si­ons­be­rech­tig­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "pensionsberechtigten" ist kein Begriff in seiner Grundform, sondern die Pluralform des Adjektivs "pensionsberechtigt," welches sich auf Personen bezieht, die Anspruch auf eine Pension haben. Es beschreibt also eine Gruppe von Personen, die berechtigt sind, eine Alters- oder Invalidenrente zu erhalten. Diese Berechtigung kann auf Grund von Beschäftigungsdauer, eingezahlten Beiträgen oder besonderen gesetzlichen Regelungen entstehen. Der Begriff wird häufig im Kontext von Rentenansprüchen, staatlichen oder betrieblichen Altersvorsorgeprogrammen verwendet.

Beispielsatz: Die Pensionsberechtigten erhalten ihre Leistungen direkt nach Erreichen des Rentenalters.

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