pensionsberechtigter


Eine Worttrennung gefunden

pen · si · ons · be · rech · tig · ter

Das Wort pen­si­ons­be­rech­tig­ter besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort pen­si­ons­be­rech­tig­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pen­si­ons­be­rech­tig­ter" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pensionsberechtigter ist eine Substantivierung, die sich aus den Adjektiven „pensionsberechtigt“ und dem Suffix „-er“ ableitet. Es bezeichnet eine Person, die Anspruch auf eine Pension hat, insbesondere im Kontext von Altersrenten oder Versorgungsleistungen. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit Beamten, Rentnern oder Angestellten verwendet, die nach bestimmten Kriterien eine finanzielle Unterstützung im Ruhestand erhalten. Der Pensionsberechtigter hat demnach das Recht, nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im Laufe seines Lebens regelmäßige Zahlungen aus einer Pensionskasse zu erhalten.

Beispielsatz: Der Pensionsberechtigte erhält seine Altersrente monatlich auf sein Konto überwiesen.

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