pfändbar


Eine Worttrennung gefunden

pfänd · bar

Das Wort pfänd­bar besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort pfänd­bar trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pfänd­bar" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "pfändbar" ist ein Adjektiv und beschreibt den Zustand, dass etwas beschlagnahmt oder zur Zahlung von Schulden herangezogen werden kann. Es stammt von dem Verbum "pfänden", das den rechtlichen Akt bezeichnet, bei dem Vermögenswerte zur Begleichung einer Forderung einbehalten werden. Im rechtlichen Kontext bezieht es sich häufig auf Geld, Konten oder Eigentum, das zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung herangezogen werden kann. "Pfändbar" kennzeichnet somit die Verfügbarkeit oder Eignung von Vermögenswerten für eine rechtliche Zwangsmaßnahme.

Beispielsatz: Das Gehalt des Arbeitnehmers ist bis zu einem bestimmten Betrag pfändbar.

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