pflichtversichert


Eine Worttrennung gefunden

pflicht · ver · si · chert

Das Wort pflicht­ver­si­chert besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort pflicht­ver­si­chert trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pflicht­ver­si­chert" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „pflichtversichert“ setzt sich aus den Bestandteilen „Pflicht“ und „versichert“ zusammen. Es beschreibt den Status einer Person, die aufgrund gesetzlicher Regelungen in der Sozialversicherung oder einer ähnlichen Institution versichert sein muss. Dies bedeutet, dass sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder anderer Kriterien verpflichtet ist, Beiträge zu zahlen und somit Anspruch auf bestimmte Leistungen hat. Die Form ist ein Adjektiv, das den Zustand oder die Eigenschaft beschreibt, pflichtgemäß versichert zu sein.

Beispielsatz: Jeder Arbeitnehmer ist in Deutschland pflichtversichert gegen Arbeitslosigkeit und Krankheitsrisiken.

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