pflichtversicherte


Eine Worttrennung gefunden

pflicht · ver · si · cher · te

Das Wort pflicht­ver­si­cher­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort pflicht­ver­si­cher­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pflicht­ver­si­cher­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Pflichtversicherte“ ist der Plural von „Pflichtversicherter“ und bezeichnet Personen, die gesetzlich verpflichtet sind, eine Versicherung abzuschließen. Dies betrifft häufig Bereiche wie die gesetzliche Krankenversicherung oder die Rentenversicherung, in denen eine Versicherungspflicht besteht. Pflichtversicherte sind in der Regel Arbeitnehmer, Beamte oder bestimmte Selbständige. Sie müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, um entsprechende soziale Absicherungen zu erhalten. In vielen Ländern dient die Pflichtversicherung dazu, ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit für alle Bürger zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die pflichtversicherten Arbeitnehmer müssen regelmäßig ihre Beiträge zur Sozialversicherung entrichten.

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