planungsrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

pla · nungs · recht · lich

Das Wort pla­nungs­recht­lich besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort pla­nungs­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pla­nungs­recht­lich" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Planungsrechtlich" bezieht sich auf alles, was mit dem Recht der Raumplanung und Stadtentwicklung zu tun hat. Es handelt sich um ein Adjektiv, das die rechtlichen Aspekte dieser Planungsaktivitäten beschreibt. Das Planungsrecht regelt die Ziele, Grundsätze und Verfahren der Raumordnung und der städtebaulichen Planung, wie die Aufstellung von Bebauungsplänen, Veränderungssperren oder die Festlegung von Nutzungsarten und Bauvorschriften. Das Wort "planungsrechtlich" wird verwendet, um auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen in Bezug auf die Planung von Gebieten, Bauvorhaben oder Infrastrukturprojekten hinzuweisen.

Beispielsatz: Das Bauvorhaben muss unbedingt planungsrechtlich geprüft werden, um allen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

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