planungsrechtliche


Eine Worttrennung gefunden

pla · nungs · recht · li · che

Das Wort pla­nungs­recht­li­che besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort pla­nungs­recht­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pla­nungs­recht­li­che" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Planungsrechtliche bezieht sich auf Angelegenheiten des Planungsrechts. Es bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte und Vorschriften, die bei der Planung und Entwicklung von öffentlichen oder privaten Projekten relevant sind. Dies umfasst Fragen der Raumordnung, der Baugenehmigungen, der Umweltauflagen und anderer rechtlicher Bestimmungen, die für die Gestaltung und Umsetzung von Planungsprojekten relevant sind. "Planungsrechtliche" ist die adjektivische Form des Wortes "Planungsrecht".

Beispielsatz: Die planungsrechtlichen Vorgaben müssen bei der Stadtentwicklung dringend berücksichtigt werden.

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