planungsrechtlichen


Eine Worttrennung gefunden

pla · nungs · recht · li · chen

Das Wort pla­nungs­recht­li­chen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort pla­nungs­recht­li­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pla­nungs­recht­li­chen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das planungsrechtliche Wort bezieht sich auf rechtliche Regelungen und Normen im Bereich der Stadt- und Raumplanung. Es betrifft die Festlegung von bestimmten Planungs- und Nutzungsvorgaben für Grundstücke und Gebäude, um eine geordnete und nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden zu gewährleisten. Das planungsrechtliche Wort kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie z.B. Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Denkmalschutz oder Bauordnungen. Es umfasst rechtliche Vorschriften, die von den zuständigen Behörden und Planungsgremien erlassen und umgesetzt werden, um Raumordnung und städtebauliche Entwicklung zu steuern und zu lenken.

Beispielsatz: Die neuen planungsrechtlichen Bestimmungen erfordern eine umfassende Prüfung der Bauvorhaben.

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