Prozeßeröffnung


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · er · öff · nung

Das Wort Pro­zeß­er­öff­nung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­er­öff­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­er­öff­nung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Prozesseröffnung bezeichnet den Beginn eines Gerichtsverfahrens, in dem formell die Anklage erhoben und der Prozess eröffnet wird. Dabei wird der Sachverhalt, der zur Anklage geführt hat, dargestellt und die beteiligten Parteien kennen sich in ihren Rollen zu. Die Prozeßeröffnung erfolgt normalerweise in einem öffentlichen Verfahren vor Gericht und markiert den Startpunkt für die Beweisaufnahme und Verhandlung. Es handelt sich um die Substantivierung des Verbs "eröffnen" und wird hier als Grundform verwendet.

Beispielsatz: Die Prozeßeröffnung markiert den Beginn eines neuen rechtlichen Verfahrens vor Gericht.

Vorheriger Eintrag: Prozesseröffnung
Nächster Eintrag: Prozesses

 

Zufällige Wörter: addierenden aufhobst feinverteilte Riesenkrake widerstrebenderem