Quellensteuer


Eine Worttrennung gefunden

Quel · len · steu · er

Das Wort Quel­len­steu­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Quel­len­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Quel­len­steu­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Quellensteuer ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der die Erhebung von Steuern an der Quelle beschreibt. Dabei handelt es sich um eine Abzugsteuer, die direkt von Einnahmen, wie Löhnen oder Zinsen, abgezogen wird, bevor diese dem Steuerpflichtigen ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber oder die auszahlende Stelle ist verantwortlich für die Einbehaltung und Abführung der Steuer an das Finanzamt. Die Quellensteuer vereinfacht die Steuererhebung und verhindert Steuerhinterziehung, da die Steuer bereits vor der Auszahlung der Einkünfte abgezogen wird. In einigen Ländern gibt es spezielle Regelungen und Sätze für die Quellensteuer.

Beispielsatz: Die Quellensteuer wird direkt von den Einkünften abgezogen, bevor diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden.

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