Rauschgiftprohibition


Eine Worttrennung gefunden

Rausch · gift · pro · hi · bi · ti · on

Das Wort Rausch­gift­pro­hi­bi­ti­on besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rausch­gift­pro­hi­bi­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rausch­gift­pro­hi­bi­ti­on" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Rauschgiftprohibition bezieht sich auf das Verbot und die Bekämpfung von Rauschgift bzw. Drogen. Dieses Wort setzt sich aus zwei Teilen zusammen: "Rauschgift" und "Prohibition". Rauschgift steht für Substanzen wie Cannabis, Kokain oder Heroin, die psychoaktive Effekte auf den Körper haben und abhängig machen können. Prohibition bezeichnet das staatliche Verbot und die Verfolgung des Handels, Besitzes und Konsums dieser Substanzen. Die Rauschgiftprohibition bezieht sich somit auf die rechtlichen Maßnahmen zur Eindämmung von Drogenkonsum und -handel.

Beispielsatz: Die Rauschgiftprohibition hat in vielen Ländern zu intensiven Debatten über die Effektivität und die gesellschaftlichen Folgen geführt.

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