Rechtsexpertin


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ex · per · tin

Das Wort Rechts­ex­per­tin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ex­per­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ex­per­tin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsexpertin ist die feminine Form des Begriffs "Rechtsexperte", der einen Fachmann bezeichnet, der über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Rechtsbereich verfügt. Eine Rechtsexpertin ist daher eine Expertin für rechtliche Fragestellungen, Rechtsprechung oder Rechtsberatung. Sie kann in verschiedenen Bereichen des Rechts tätig sein, wie etwa im Zivilrecht, Strafrecht oder Arbeitsrecht, und ist zudem oft in der Lage, rechtliche Dokumente zu erstellen oder rechtliche Positionen zu vertreten. Ihr Wissen und ihre Fähigkeiten sind besonders wertvoll in juristischen Beratungen, in der Beteiligung an Gerichtsverfahren oder in der Lehre.

Beispielsatz: Die Rechtsexpertin gab wertvolle Ratschläge zur Verbesserung des Vertragsrechts.

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