Rechtsirrtümer


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · irr ·· mer

Das Wort Rechts­irr­tü­mer besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­irr­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­irr­tü­mer" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsirrtümer sind fehlerhafte Annahmen oder Überzeugungen über rechtliche Sachverhalte, die häufig zu falschen Entscheidungen oder Handlungen führen. Der Begriff ist im Plural und leitet sich von „Rechtsirrtum“ ab, das einen Irrtum über das Recht oder eine falsche Auslegung von Gesetzen beschreibt. Rechtsirrtümer können individuelle Fehlentscheidungen oder kollektive Missverständnisse bezüglich der Anwendung von Recht und Gesetz betreffen, beispielsweise in Gerichtsverfahren oder bei der rechtlichen Beratung. Sie sind relevant in der Rechtsprechung, da sie Rückwirkungen auf die Gültigkeit von Handlungen und Verträgen haben können.

Beispielsatz: Rechtsirrtümer können oft schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Parteien haben.

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