Rechtsreferendar


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · re · fe · ren · dar

Das Wort Rechts­re­fe­ren­dar besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­re­fe­ren­dar trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­re­fe­ren­dar" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Rechtsreferendar ist eine Person, die sich in der Ausbildung zum Juristen befindet. Dieser Ausbildungsgang wird nach dem bestandenen Ersten Staatsexamen absolviert und dauert in der Regel zwei Jahre. Während dieser Zeit arbeiten Rechtsreferendare in verschiedenen juristischen Bereichen, wie Anwaltskanzleien, Gerichten oder Verwaltungsbehörden. Sie sammeln praktische Erfahrungen und nehmen an juristischen Seminaren teil. Durch die praktische Ausbildung sollen sie auf ihre zukünftige Tätigkeit als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt vorbereitet werden.

Beispielsatz: Der Rechtsreferendar erhält wertvolle praktische Erfahrungen während seiner Ausbildung in der Justiz.

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