rechtsunfähiger


Eine Worttrennung gefunden

rechts · un ·· hi · ger

Das Wort rechts­un­fä­hi­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­un­fä­hi­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­un­fä­hi­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Rechtsunfähiger“ ist ein Adjektiv, das sich auf eine Person bezieht, die nicht in der Lage ist, rechtsverbindliche Handlungen vorzunehmen. Diese Rechtsunfähigkeit kann sich auf Kinder oder bestimmte Personen mit geistigen Einschränkungen beziehen, die nicht die volle Fähigkeit haben, rechtliche Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen. Das Wort setzt sich aus dem Adjektiv „rechtsfähig“ und dem Präfix „un-“ zusammen, was die Negation der Fähigkeit ausdrückt. In der juristischen Sprache beschreibt es somit einen Zustand, der durch bestimmte gesetzliche Bestimmungen definiert ist.

Beispielsatz: Der rechtsunfähige Minderjährige kann keine eigenen Verträge abschließen.

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