Referendumsfrist


Eine Worttrennung gefunden

Re · fe · ren · dums · frist

Das Wort Re­fe­ren­dums­frist besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­fe­ren­dums­frist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­fe­ren­dums­frist" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Referendumsfrist bezeichnet eine bestimmte Zeitspanne, innerhalb derer ein Referendum – also eine Volksabstimmung über ein Gesetz oder eine politische Entscheidung – stattfinden muss. Die Frist kann gesetzlich festgelegt sein und darauf abzielen, den Bürgern ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, um sich über die Materie zu informieren und ihre Stimme abzugeben. Das Wort setzt sich aus „Referendum“ und „Frist“ zusammen. „Referendum“ ist ein substantiviertes lateinisches Verb und impliziert die Abstimmung, während „Frist“ auf den festgelegten Zeitraum hinweist, der für die Durchführung oder Vorbereitung benötigt wird.

Beispielsatz: Die Referendumsfrist für die Volksabstimmung endet nächste Woche.

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